Die AGB der Fahrschule Michael Niss


Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und

Verordnungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, erteilt. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.

Gewährleistung:

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Es kann keine Garantie zur Erlangung des Führerausweises abgegeben werden.

Datenschutz:

Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene
Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden.

Fahrzeuge:

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür
ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.).

Dauer:

45 Minuten inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung, Reflexion und Terminvereinbarung. In der Regel wird immer eine Doppellektion gefahren.

Treffpunkt:

An den vereinbarten Orten, wenn möglich in der Nähe des Sitzes der Fahrschule.

Verspätungen:

Seitens Fahrschüler: zu Lasten des Schülers.
Seitens Fahrlehrer: werden nachgeholt oder nicht verrechnet.
Beide Parteien verpflichten sich, bis 10 Min. nach dem vereinbarten Termin zu warten.

Versäumnis:

Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet!

Absagen:

Absagen für Fahrlektion(en) sind 24h vor dem Termin zu melden, ansonsten werden sie grundsätzlich verrechnet.

Abmeldung:

Täglich bis 18:00h, Telefon, WhatsApp oder E-Mail

Bekleidung/Schuhe:

Der Fahrschüler ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Schuhe (wird am ersten Tag instruiert) zu tragen. (keine Flip-Flops, Highheels, Bergschuhe, usw.) Bei ungeeigneter Bekleidung behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Lektion auf Kosten des Schülers abzusagen!

Für den Motorradgrundkurs sind Helm, Handschuhe, Jacke, lange Hose sowie festes Schuhwerk vorgeschrieben. 

Fahrfähigkeit:


Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum, Konzentrationsprobleme, Krankheit, Müdigkeit oder Medikamente) wird die Lektion abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Prüfungstermin:

Der Termin der Führerprüfung erfolgt auf Empfehlung des Fahrlehrers und wird mit diesem abgesprochen. Möchte der Schüler zu einem früheren Zeitpunkt als empfohlen an die Prüfung, ist er selbst für die Organisation von Termin und Fahrzeug bemüht und auch dafür verantwortlich. Der Fahrlehrer kann keine Garantie für das Bestehen der Prüfung abgeben.

Zahlungsmodalitäten: Lektionspreis:

Preise, sind der Website zu entnehmen und verbindlich.

Bezahlung:

Lektionen sind jeweils zu Beginn der Stunde zu begleichen, in Bar oder mit Twint. Eine Rechnung ist nur bei Vorauszahlung und Abo's möglich. Ausnahmen sind Firmen, diese können mit Monatsrechnung bezahlen.

Abonnements/Gutscheine:

Bezahlte Abo’s, Lektionen und Gutscheine welche nicht eingelöst wurden, werden nicht rückvergütet.

VKU, PGS und andere Kurse:

Bei VKU, PGS oder anderen Kursen werden die Kursplätze in der Reihenfolge der
Anmeldungen vergeben. Die Kurse werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt (VKU und NHK 4-, PGS 3 TeilnehmerInnen). Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmenden bereits bezahlte Kurskosten zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmenden, insbesondere
Schadenersatzansprüche, bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
Reservationen für den VKU, PGS und andere Kurse können direkt über die Webseite der Fahrschule getätigt werden. VKU, PGS und andere Kurse sind jeweils beim ersten Teil vor Ort, dem anwesenden Kursleiter zu bezahlen. Nicht besuchte Kursteile werden nicht zurückerstattet.

Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen:

Der Fahrschüler ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen die während der Fahrausbildung und der amtlichen Führerprüfung entstehen versichert. Zu Beginn der Ausbildung entsteht für den Fahrschüler ein einmaliger Kostenbeitrag von CHF 120.- (B/BE). Darin enthalten sind die Versicherung und ein Administrationsbeitrag. Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Schülers.

Programm- und/oder Preisänderungen:

Programm- und/oder Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Michael Niss ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

Einverständniserklärung:

Mit dem Visum am Ende der ersten Lektion (Bestätigung/Anerkennung Lektionszeit) bestätigt der Fahrschüler die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und vollumfänglich einverstanden zu sein.